Im Kirchenverwaltungsrat geht’s vor allem um die Verwaltung von Finanzen und Liegenschaften – aber nicht nur.
Der Kirchenverwaltungsrat besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, die von der Kirchbürgerschaft alle vier Jahre gewählt bzw. bestätigt werden. Es wird darauf geachtet, dass möglichst alle drei Gemeinden (Speicher, Trogen und Wald) im Rat vertreten sind. Eine Vertretung der Seelsorgenden gehört von Amtes wegen ebenfalls zum Kirchenverwaltungsrat.